Die Betreuung richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Betroffenen und deren Familien. Notfallpsychologische Behandlungen sind speziell darauf ausgelegt, den Betreuten wieder ein Gefühl der persönlichen Bedeutung, Integrität und Würde zu vermitteln und sie bei der Wiedererlangung des Gefühls der Sicherheit, Kontrolle und Vorhersehbarkeit zu unterstützen. Der traumatisierte Mensch lernt, Schritt für Schritt seine Selbstwirksamkeit zu erlangen. Eine Konfrontation mit den belastenden Erinnerungen ist nicht immer notwendig, oftmals reichen den Betroffenen stabilisierende, psychologische Maßnahmen.
Die 3 Prinzipien:
– zeitliche Nähe / Unmittelbarkeit
– vor Ort, Notfallpsychologe kommt zum Betroffenen
– wiederermächtigend, d.h. mit geeigneter Unterstützung ist es dem Betroffenen wieder möglich kompetent seinen Alltag zu meistern. Es handelt sich dabei nicht um eine Erkrankung, sondern vielmehr sind die Betroffenen GESUND, jedoch zerrüttet aufgrund des erlebten Schocks/traumatischen Ereignisses.
Nach einem belastenden Einsatz ist es notwendig eine Teamnachbesprechung über das Geschehen mit den Abläufen, die erlebten Wahrnehmungen und Reaktionen zu machen. Das Team selbst sollte unmittelbar nach dem Einsatz zusammensitzen und über ihre Eindrücke, Reaktionen offen sprechen.
Bei außergewöhnlich belastende Einsätzen ist eine Nachbesprechung mit einem Notfallpsychologen/in empfehlenswert.
Ziel:
– Information über mögliche Belastungsreaktionen
– Erkennen des Gesamtbildes vom traumatischen Ereignis
– wiedererkennen der Ressourcen im Team
– Förderung der Teamfähigkeit und -zusammengehörigkeit
– Stabilisierung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit
Unter Supervision versteht man eine Hilfestellung seitens eines Psychologen an Einzelperson, Gruppe, Team, Organisation bezüglich beruflicher Anforderungen/ Überforderungen. Eine Supervision gemäß Psychologengesetz Abs. 1 Z 2 darf nur von jenen Personen durchgeführt werden, die zumindest fünf Jahre den psychologischen Beruf gemäß § 3 Psychologengesetz Abs. 1 ausgeübt haben. Mit Unterstützung eines Supervisors werden berufliche Handlungen und Entscheidungen sowie eigene Befindlichkeit reflektiert. Es wird versucht durch Anregungen und Rückmeldungen eines Außenstehenden neue Denkprozesse und Problemlöseverhalten anzuregen und gemeinsam zu einer, für alle Beteiligten, optimalen Lösung zu gelangen und Privat und Berufsleben in Einklang zu bringen.
Wer kann eine Supervision in Anspruch nehmen?
Personen, die ihre emotional belastete Arbeit reflektieren und sich besser abgrenzen lernen wollen – wie Pflegepersonal, Personen im sozialen Dienstleistungsbereich
Zur Unterstützung für Laienhelfer, die eine(n) MitarbeiterIn nach einen arbeitsbedingten traumatischen Unfall betreuten.
Informationsvortrag zu Belastungsreaktionen nach Einsätzen (für Einsatzkräfte oder Personen mit erhöhter Gefährdung) –
Was hilft?
Wann und wie kann die Notfallpsycholgie helfen?
Was sind akute Belastungsreaktionen? Wie äußern sich Reaktionen nach einem traumatischen Schock?
Umgang mit Mitarbeiter/innen, Angehörigen / Kindern in schwierigen Situationen (Traumaerlebnis, Tod)
Informationsvortrag über die Bedeutung des Abschied nehmens – Auch ich will dir auf Wiedersehen sagen (Trauma-Aufarbeitung aus kindlicher Sicht, Folgewirkungen bei fehlender Verabschiedung, Erfahrungsbericht einer Patientin)
Bei Interesse für die Vorträge als arbeitspsychologische Prävention informieren wir Sie gerne – kontaktieren Sie mich
Referenzen: